Welche finanziellen Hilfen gab es vom Staat wegen der Corona-Situation?
Keiner hätte wohl damit gerechnet, dass uns die Corona-Situation so lange eisern im Griff haben könnte. Die Auswirkungen waren und sind weltweilt zu spüren und eigentlich ist davon auch jeder Mensch in irgendeiner Form oder in mehrere Hinsichten davon betroffen. Wann ein Ende in Sicht ist, wird keiner wirklich genau sagen können. Das Coronavirus gefährdet dabei nicht nur die Gesundheit der Menschen, denn für einige Leute bedeutet die Krise auch den Verlust der Arbeitsstelle und/oder die Angst um die eigene Existenz.
Dieser Zustand verlangt den Menschen im Privaten sowie auch im Geschäftsbereich sehr viel ab. Besonders hart treffen alle die möglichen finanziellen Einschränkungen durch Einkommenseinbußen. Viele Menschen haben ihre Jobs ganz verloren oder bangen immer noch darum. Andere müssen sehen, wie sie mit dem Kurzarbeitergeld zurechtkommen. Natürlich haben auch viele Geschäftsleute große Probleme. Manche Branchen haben Glück und andere wiederum trifft Corona mit voller Härte was heißt, dass Betriebe oder Geschäfte aufgeben mussten/müssen.
Staat hat an vielen Stellen geholfen
Natürlich und zum Glück wird vom Staat vor allem finanzielle Hilfe angeboten. Um möglichst vielen Menschen unter die Arme greifen zu können, hat die Bundesregierung Hilfspakete für zum Beispiel Unternehmen, Selbstständige, Familien oder Mieter entworfen. Diese Hilfsangebote sind so umfangreich und vielschichtig, dass man sie hier im Detail nicht auflisten kann. Hier sollen nachfolgend einige Beispiele genannt werden.
Mögliche unterschiedliche Maßnahmen auf Bundesebene:
Hilfen für Unternehmen, Selbständige, soziale Dienstleister und Einrichtungen
Wenn es um Anliegen aus dem geschäftlichen Bereich geht, kann man zum Beispiel eine Soforthilfe für Kleinstbetriebe und Solo-Selbständige erhalten. Es soll sich dabei um eine Einmalzahlung zur Liquiditätssicherung handeln und für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Solo-Selbständige und Angehörige der freien Berufe gelten, die durch die Corona-Krise Schwierigkeiten bekommen haben.
Des Weiteren soll die Bundesregierung derzeit weitere Maßnahmen zur Unterstützung besonders für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe vorbereiten. Für den Fall, dass das Kurzarbeitergeld nicht hilft und/oder Liquiditätshilfen nicht immer die richtige Unterstützung bieten können.
Dann ist die Rede von Liquiditätshilfen für alle Unternehmen. Das ist zusammengefasst als KfW-Förderungen. Die Hilfen für geschäftliche Bereiche sind so umfangreich, so dass hier nur ein paar Beispiele genannt werden.
Erwähnt soll in diesem Zusammenhang dann noch die Hilfe für soziale Dienstleister und Einrichtungen werden. Sie soll finanzielle Unterstützung zum Bestandsschutz bieten. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie beitragen müssen. Es sollen dafür im geeigneten und auch zumutbaren Umfang Räumlichkeiten, Arbeitskräfte und auch Sachmittel zur Verfügung gestellt werden.
Hilfen für Familien / Eltern
Natürlich werden auch Familien / Eltern bei den Hilfen berücksichtigt. So können Eltern den Zugang zum Kinderzuschlag (KiZ) erhalten. Dieser ist befristet und es wird dafür nur das letzte Monatseinkommen und nicht die Einkommen der letzten sechs Monate geprüft.
Dann gibt es den Lohnersatz, wenn es zu Kita- und Schulschließungen kommt. Kinder müssen dafür unter 12 Jahre alt und zu betreuen sein. Außerdem müssen Gleitzeit sowie Überstundenguthaben und Urlaub ausgeschöpft sein und man darf keine Ansprüche auf KuG haben. Der Arbeitgeber erhält dafür Lohn von zuständigen Behörden erstattet.